Grundsätzlich handelt es sich bei meiner Kanzlei um eine Allgemeinkanzlei, bei welcher sich die nebenstehend aufgeführten Schwerpunkte herausgebildet haben.
Der Schwerpunkt Mietrecht resultiert aus der Nebentätigkeit als Hausverwalterin für eine Erbengemeinschaft in den Jahren 1994 bis 1998 und der Spezialisierung auf diesem Gebiet während der Referendarausbildung.
Meine Leidenschaft für den Gartenanbau und die ehrenamtliche Tätigkeit als Buchprüferin und Vorsitzende im Kleingartenverein sind der Grund für die Herausbildung des Schwerpunktes Kleingartenrecht und Vereins- und Verbandrecht.

Eine Erstberatung kann auch per E-Mail erfolgen:

Schreiben Sie Ihr Problem an info@ra-wuerfel.de - es wird umgehend mitgeteilt, ob das Mandat übernommen wird; gern wird auch ein/e für das Fachgebiet kompetente/r Kollege/in empfohlen. Im Fall der Mandatsübernahme wird Ihnen per E-Mail ein Aktenzeichen mitgeteilt und Sie möchten die benannten Gebühren auf das Konto der Rechtsanwältin Christine Würfel überweisen.
Nach Zahlungseingang erfolgt umgehend die Antwort auf Ihre Frage per E-Mail.

Bitte beachten Sie jedoch, dass per E-Mail nur eine Erstberatung stattfinden kann. Für die weitere Bearbeitung ist dann das persönliche Gespräch mit dem Mandanten unumgänglich.

Gebührenrechtlich können für eine Erstberatung maximal 190,00 Euro zuzüglich 19 % MwSt., insgesamt 226,10 Euro anfallen. Die konkrete Höhe der für die jeweilige Erstberatung anfallenden Gebühren richtet sich nach Umfang und Aufwand der Erstberatung.